Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rouven Schumacher | Roof Cut Media
1. Anbieter und Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für alle Leistungen, welche Rouven Schumacher, Scheidter Str. 101, 66123 Saarbrücken, E-Mail: [email protected], Tel.: 0681-40115634 (nachfolgend: „Auftragnehmer“) gegenüber Kunden / Auftraggebern (nachfolgend: „Kunden“) erbringt. Die Vertragssprache ist Deutsch.
1.2 Die AGB werden mit Annahme des Auftrags bzw. Auftragsbestätigung (vgl. § 2.1) Vertragsbestandteil. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Aufträge des Kunden, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht Bestandteil des Vertrages.
2. Vertragsschluss und Leistungserbringung
2.1 Werbungen und Angebote des Auftragnehmers, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind, stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines rechtlichen Angebots dar. Der Vertragsschluss erfolgt mit Annahme eines verbindlichen Angebots des Auftragnehmers durch den Kunden, oder – sofern der Kunde eine Auftragsanfrage gestellt hat – mit Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer. Der Kunde hat auf mündlich kommunizierte Wünsche sowie auf die Ergänzung und Änderung des vereinbarten Leistungsumfangs nur dann Anspruch, wenn diese durch den Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden.
2.2 Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach Maßgabe des jeweiligen verbindlichen Angebots bzw. der Auftragsbestätigung, welche auch Art (z. B. Format, Stil), Umfang (z. B. Länge, Maße, Dateigröße) und relevante Details (Framerate, Auflösung etc.) enthalten sollen. Die Parteien sollen hierfür ein Grobkonzept (z. B. typische Szenen, grobe Skizzen, gewünschte Inhalte) erstellen, welches als Grundlage für die Produktion dient. Vom Kunden ausdrücklich gewünschte Details zur Umsetzung sind schriftlich mit dem Auftragnehmer zu fixieren. Sofern keine konkreten Angaben gemacht wurden, kann der Auftragnehmer diesbezüglich nach seinem freien Ermessen entscheiden.
2.3 Sofern der Kunde Inhalte wie Texte, Grafiken, Logos, Videos etc. (nachfolgend: „Inhalte“) anliefert bzw. anliefern muss, hat er diese dem Auftragnehmer rechtzeitig und in der erforderlichen Qualität und dem richtigen Format rechtefrei zu übergeben.
2.4 Sofern nicht anders vereinbart, kann der Auftragnehmer bei Videoproduktionen die angemessene musikalische Untermalung und Vertonung übernehmen. Hierfür werden entsprechende lizenzierte Musik sowie Tonaufnahmen (z. B. Einsprechen des Textes, Effekte) verwendet. Sofern hierdurch zusätzliche Kosten entstehen, wird der Auftragnehmer diese Kosten dem Kunden weiterberechnen.
3. Werkqualität, Übergabe, Abnahme
3.1 Der Auftragnehmer schuldet grundsätzlich Leistungen mittlerer Art und Güte gemäß branchenüblichen handwerklichen und künstlerischen Standards. Dabei entsprechen die geschuldeten Leistungen dem Stil des Auftragnehmers; sofern der Kunde einen hiervon abweichenden Stil wünscht, hat er darauf nur Anspruch, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
3.2 Die künstlerische Gestaltung wie z. B. Motivauswahl, Dauer der Szenen usw. obliegt dem Auftragnehmer.
3.3 Werke im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Zeichnungen, Fotos, Videos, Werbungen, sonstige audiovisuelle Materialien usw.).
3.4 Der Kunde hat gegenüber dem Auftragnehmer nach Ablieferung der Endfassung etwaige Mängel innerhalb von sieben Werktagen mitzuteilen; sofern der Kunde keine Mängel mitteilt, gilt das Werk mit Ablauf der Frist als abgenommen. Hierauf wird der Auftragnehmer den Kunden auch nochmals bei Ablieferung hinweisen.
3.5 Die Übergabe des Werks erfolgt in einem gängigen Format. Die Bereitstellung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers auf physischem Medium (z. B. DVD oder USB-Stick) oder per E-Mail (Filehoster-Link z. B. zu Dropbox oder WeTransfer) an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Sicherheitskopien aufzubewahren.
4. Rechteübertragung, Nutzungen, Anforderungen an den Inhalt
4.1 Der Auftragnehmer gilt insbesondere im Hinblick auf die von ihm erstellen Videos und Animationen als Filmhersteller und ausschließlicher Rechteinhaber im Sinne des § 89 UrhG. Dem Auftragnehmer stehen an allen von ihm geschaffenen Werken die Rechte nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu, auch wenn die erforderliche Schöpfungshöhe im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG nicht erreicht ist.
4.2 Der Kunde erhält im Zweifel ein einfaches, örtlich und zeitliches unbeschränktes Recht zur Nutzung des Werks zu dem im Vertrag genannten Zweck. Die Rechteübertragung steht unter dem Vorbehalt der vollständigen und fristgemäßen Zahlung des Vergütungsanspruchs des Auftragnehmers durch den Kunden. Zur Herausgabe von Rohmaterial, offenen und Originaldateien etc. oder Datenträgern ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet.
4.3 Der Auftragnehmer ist in angemessener Weise als Ersteller des Werkes zu benennen. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers ist der Kunde nicht berechtigt, etwaige Logos und Urhebervermerke aus dem Werk zu entfernen oder dieses zu bearbeiten, insbesondere zu kürzen, ergänzen, synchronisieren oder sonst wie zu ändern. Enthält das Werk keine Urhebervermerke, hat der Kunde bei der Nutzung auf den Auftragnehmer in einer dem Medium üblichen Art und Weise hinzuweisen (z. B. Namensnennung und Linksetzung zur Website des Auftragnehmers).
4.4 Der Auftragnehmer darf das Werk zu Zwecken der Eigenwerbung für seine Dienstleistungen gegenüber potentiellen Neukunden verwenden, beispielsweise als Werbung im Internet, insbesondere auf YouTube oder in Sozialen Medien, sowie zu Zwecken der öffentlichen Vorführung (z. B. anlässlich von Wettbewerben oder Festivals). Der Auftragnehmer ist berechtigt, handelsübliche Kennzeichen des Kunden (z. B. grafisches Logo) sowie den Namen des Kunden als Referenz zu nennen, insbesondere diese in Onlinemedien zu Werbezwecken wiederzugeben.
4.5 Sofern der Auftragnehmer auf Drittmaterial (z. B. Stockfotos und/oder -videos) zurückgreift, erfolgt dies nach bestem Wissen und Gewissen. Der Auftragnehmer ist lediglich zu einer ordnungsgemäßen Lizenzierung von dem entsprechenden Dienst verpflichtet und insbesondere nicht zur lückenlosen Nachforschung der Lizenzierungskette bis hin zum eigentlichen Urheber des Materials; die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich insoweit auf ein Auswahlverschulden.
4.6 Der Kunde versichert, dass durch die von ihm angelieferten Inhalte keine Rechte Dritter bei der Erstellung und Verwendung des Werks verletzt werden. Insbesondere sichert der Kunde zu, dass weder von ihm, noch durch die angelieferten Inhalte, rechtswidrige, insbesondere verleumderische, hetzerische, gewaltverherrlichende, rechtspopulistische oder damit vergleichbare Aussagen und Werte vertreten bzw. kommuniziert werden; bei einem Verstoß steht dem Auftragnehmer das Recht zur sofortigen außerordentlichen Kündigung zu.
4.7 Der Kunde versichert insbesondere, dass alle involvierten Personen mit der Erstellung und Verwendung des Werks einverstanden sind; dies betrifft insbesondere die Rechte am eigenen Bild der abgebildeten Personen sowie Rechte Dritter wie Urheber-, Kennzeichen- oder Namensrechte. Beauftragt der Kunde den Auftragnehmer mit der Bearbeitung fremder Werke, versichert der Kunde, dass er zur Bearbeitung berechtigt ist. Auf Anforderung hat der Kunde entsprechende Nachweise (z. B. Rechtequittungen) in angemessenem Umfang vorzulegen. Der Kunde stellt den Auftragnehmer entsprechend von Ansprüchen Dritter, die aus der Verletzung von Rechten Dritter, insbesondere Marken- und Urheberrechten, resultieren, eingeschlossen der notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung, frei.
5. Vergütung
5.1 Der Auftragnehmer hat Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Ist eine solche nicht vereinbart, hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine branchenübliche Vergütung auf Stundenhonorarbasis; gleiches gilt, wenn der Auftragnehmer zusätzliche Leistungen, welche vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang abweichen, auf Wunsch des Kunden erbringt.
5.2 Die Vergütung versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Erforderliche Nebenkosten und Abgaben (Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Materialkosten, Studiomieten, Künstlersozialabgabe, GEMA Gebühren etc.) sind vom Kunden zu tragen und werden diesem ggfs. weiterberechnet.
5.3 Mit Abschluss des Auftrages ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50% der vereinbarten Auftragssumme zu verlangen. Zudem kann der Auftragnehmer nach Erbringung einer Teilleistung angemessene Abschlagszahlungen verlangen. Der Auftragnehmer kann bis zur Bezahlung von Anzahlung und/oder Abschlagszahlungen von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen; gleiches gilt, wenn der Kunde sich mit einem Teil offener Forderungen in Verzug befindet.
6. Beendigung
6.1 Kündigt der Kunde den Vertrag, behält der Auftragnehmer den vereinbarten Anspruch auf die gesamte Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen (§ 648 BGB).
6.2 Bei Kündigungen durch den Kunden, die 14 Tage oder weniger vor geplantem Beginn der Arbeiten erfolgen, behält der Auftragnehmer den vollen Vergütungsanspruch ohne Anrechnung etwaiger ersparter Aufwendungen als Schadenersatz; dem Kunden bleibt jedoch vorbehalten, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden sei. Gleiches gilt analog für die schuldhafte Nichtwahrnehmung von Terminen durch den Kunden.
7. Haftung
7.1 Der Auftragnehmer haftet für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzung sowie für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (also solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Der Auftragnehmer haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit für Nebenpflichtverletzungen ausgeschlossen.
7.2 Der Auftragnehmer haftet nicht bei Nichtgefallen, sofern er nicht schuldhaft gegen die im Vertrag festgelegten ausdrücklichen Vorstellungen und Wünsche des Kunden verstoßen hat.
7.3 Längen-/Größenangaben im Angebot sind stets Schätzwerte und können über- oder unterschritten werden, sofern die Umstände oder die künstlerische Umsetzung dies erfordern; entsprechende Abweichungen stellen insoweit keinen Mangel dar.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Sofern in diesen AGB von Schriftform die Rede ist, genügt auch die Textform (z. B. E-Mail).
8.2 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, wenn der Kunde nicht Verbraucher ist. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.
8.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Verweisungsnormen des Kollisionsrechts. Ist der Kunde Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
8.4 Die Unwirksamkeit einer oder mehrere Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.